Weiblich, männlich, divers.

vor 6 years

Vor wenigen Tagen segnete das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zum dritten Geschlecht „divers“ ab und schafft damit erstmals Raum für Intersexuelle. Ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung, der aber noch lange nicht ausreicht.

Etwa 1,7 % der Weltbevölkerung ist intersexuell. Zum Vergleich: Diese Zahl übersteigt die der rothaarigen Menschen weltweit. Intersexuelle Menschen können von der herrschenden gesellschaftlichen und medizinischen Norm weder anatomisch, noch genetisch oder hormonell dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden. Der Verein Intersexuelle Menschen e.V. geht nach Schätzungen von 80.000 bis 120.000 Intersexuellen in Deutschland aus. Hierunter gebe es allein ca. 4.000 anatomische Varianten. Offiziell gibt es in Deutschland bisher allerdings nur Männer und Frauen. All diejenigen, die sich weder dem einen, noch dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen, haben also Pech. Ab Ende 2018 gilt der Ausschluss einer dritten Geschlechtsoption aus dem Geburtenregister nun auch offiziell als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetztes. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr war längst überfällig. Zwar gibt sie intersexuellen Menschen ein Stück Würde und positive Identität, da sie hierdurch endlich auch offiziell wahrgenommen werden, doch genügt dieser Schritt noch lange nicht aus. Es gibt noch viel größere Probleme.

Um seinen Personenstand ändern zu lassen, ist beispielsweise nach wie vor noch ein ärztliches Attest notwendig, welches wiederum ein Zwangsgutachten über die geschlechtliche Identität voraussetzt. Dass ein solches Gutachten belastend für die Betroffenen ist, steht außer Frage. Dass die Pflicht eines solchen Gutachtens der Abschreckung dient, um so die Anzahl derer, die einen Antrag auf eine Bescheinigung der Geschlechteroption „divers“ stellen können möglichst gering zu halten, scheint naheliegend. Die geschlechtliche Identität lässt sich nicht durch ärztliche Untersuchungen bescheinigen.

Auch werden mit der Gesetzesänderung beispielsweise noch immer Operationen und Hormontherapien an Kindern durchgeführt, die mit sogenannten „uneindeutigen“ Geschlechtsmerkmalen geboren wurden. In aller Regel sind es verunsicherte Eltern, die zum einen Angst davor haben, ihr Kind außerhalb der „Norm“ großzuziehen und die zum anderen Ärzten vertrauen, die Druck auf sie ausüben und ihnen das Gefühl geben, Intersexualität sei eine Krankheit wenn sie sagen, ihr Kind könne sonst kein „normales“ Leben führen oder habe gar ein erhöhtes Krebsrisiko. Diese nicht einvernehmlichen Genitaloperationen stuften die Vereinten Nationen bereits 2015 als Menschenrechtsverletzung ein. In Deutschland ist dies allerdings nach wie vor noch gängige Praxis.

Ein bekanntes Gesicht der intersexuellen Bewegung interACT ist das belgische Model Hanne Gaby Odiele. Sie ging mit ihrer eigenen Intersexualität und den damit verbundenen traumatischen Erfahrungen an die Öffentlichkeit. Hanne kam mit den männlichen XY-Chromosomen, sowie mit internen Hoden zur Welt. Im Alter von zehn Jahren entschieden sich ihre Eltern dazu, ihr Kind einem operativen Eingriff zu unterziehen, um ihre internen Testikel entfernen zu lassen. Mit 18 Jahren wurde dann ihre Vagina operativ rekonstruiert. Hanne Gaby Odiele beschreibt diese irreversiblen und medizinisch nicht notwendigen Eingriffe mittlerweile als ein Trauma, das sehr viel mehr Leid als Nutzen brachte.

„I will never know what it is to be a cis-gender woman, I will never be able to talk about a period or having a child, but I’m not a man either – I’m proud intersex.“ – Hanne Gaby Odiele

Bereits im Mittelalter wie auch im Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794 gab es Regelungen zu Inter- bzw. Transsexuellen. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts, mit dem Aufkeimen rassenhygienischer Vorstellungen der NS-Zeit, wurde Intersexualität dann als Gefahr für den „gesunden Volkskörper“ klassifiziert. Als 1967 die beiden Gynäkologen Hammerstein und Nevinny-Stickel in ihrem Bericht „Medizinisch-juritische Aspekte der menschlichen Transsexualität“ mittels neuer Testverfahren belegten, dass verschiedenste Chromosomensätze möglich sind, löste sich langsam die bisherige Vorstellung von lediglich zwei Geschlechtern. So schrieben sie, „dass es in Anbetracht der Vielschichtigkeit der menschlichen Geschlechtlichkeit kein sicheres Kriterium für das ,wahre’ Geschlecht gibt“.

Was auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts also folgen muss, ist die Möglichkeit einer selbstbestimmten Entscheidung, die allen offen steht. Nicht einvernehmliche geschlechtszuweisende Operationen und Hormonbehandlungen müssen verboten werden. Es ist an der Zeit, dass Themen wie diese nicht länger tabuisiert werden und sich unsere Gesellschaft von binären Geschlechter- und Sexualitätsnormen entfernt. Wir sollten doch allmählich alle realisiert haben, dass die Welt bunt ist. Und, dass auch absolut nichts verkehrt daran ist.

 

Beitrag: Penelope Dützmann

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